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Finanzamt bittet Toten mit 150 Euro zur Kasse

Quelle: KRONE.TV (Glomex)

Das Finanzamt wollte von einem im Jahr 2023 verstorbenen Vorarlberger die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2024 haben. Als weder der Tote noch die Hinterbliebenen der Aufforderung nachkamen, wurde die Strafandrohung vollstreckt und 150 Euro einkassiert.