Staatsanwaltschaft empfiehlt elfjährige Haftstrafe für Sean „Diddy“ Combs
Quelle: VIDEOELEPHANT (Glomex)
Die Bundesstaatsanwaltschaft empfiehlt eine Haftstrafe von 11 Jahren und 3 Monaten für Sean „Diddy“ Combs, nachdem er wegen zweier Fälle von Beförderung zum Zwecke der Prostitution verurteilt wurde. In einem 164-seitigen Memo schrieb die Staatsanwaltschaft, dass Diddys „Straftaten schwerwiegend sind und in mehreren Fällen Strafen von über zehn Jahren rechtfertigen“. Die Opfer, darunter Cassie Ventura, reichten Opferauswirkungen-Erklärungen ein, in denen sie den Richter aufforderten, ihre Schilderungen von körperlicher Misshandlung und psychischen Traumata bei der Urteilsverkündung zu berücksichtigen. Ventura behauptete, sie sei während ihrer Beziehung zu „Freak-Offs“ mit Escorts gezwungen und wiederholt geschlagen worden. Combs wurde im Juli wegen der beiden geringeren Anklagepunkte verurteilt, jedoch vom Vorwurf des Sexhandels und der Erpressung freigesprochen. Er befindet sich seit seiner Verhaftung im Jahr 2024 in Haft. Die Bundesbewährungsbehörde hat eine Haftstrafe von 6 bis 7 Jahren empfohlen, aber die Anwälte von Combs haben aufgrund seines Kindheitstraumas und seiner Suchtprobleme eine Haftstrafe von nicht mehr als 14 Monaten gefordert. Andere Opfer, darunter ehemalige Mitarbeiter, haben ebenfalls Erklärungen eingereicht, in denen sie das Gericht auffordern, keine Milde walten zu lassen, da Combs Leben „zerstört“ und „eine lange Spur von Opfern hinterlassen“ habe. Richter Arun Subramanian ist nicht verpflichtet, sich an die Strafmaßrichtlinien zu halten. Er lehnte zuvor die Freilassung von Combs gegen Kaution ab und begründete dies mit seiner „Missachtung der Rechtsstaatlichkeit“. Combs soll am 3. Oktober verurteilt werden. Sein Anwaltsteam strebt eine neue Verhandlung an oder beantragt in einem separaten Antrag die vollständige Aufhebung der Verurteilungen wegen Prostitution.