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Taylor Swift-Klage: Richter weist Klage wegen Diebstahls von Songtexten zurück

Quelle: VIDEOELEPHANT (Glomex)

Ein Richter hat eine Klage abgewiesen, in der behauptet wurde, Taylor Swift habe Texte von einer Dichterin aus Florida gestohlen, und entschied, dass die Klägerin versucht habe, Eigentumsrechte an „allgemeinen Wörtern” und grundlegenden Ideen geltend zu machen. Kimberly Marasco verklagte Swifts Unternehmen im Jahr 2024 und behauptete, dass 15 Songs aus mehreren Alben von Swift Material aus ihren Gedichten kopiert hätten.  In seinem Urteil wies der Richter die Klage ab, da Swift Marascos Gedichte wahrscheinlich nie gesehen habe, ihre Songtexte nicht ähnlich seien und Marasco keine Rechte an den von ihr zitierten „allgemeinen” Phrasen besitze.  „Die Gedichte der Klägerin bestehen höchstens aus Ideen, Metaphern, Kontexten und Themen, von denen keines Gegenstand des Urheberrechtsschutzes ist”, schrieb Cannon. Marasco hatte behauptet, Swift habe Zeilen aus ihrem Gedicht „Beams of Light” übernommen und sie in dem Song „My Tears Ricochet” verwendet. Cannon verglich das Gedicht und den Song und stellte fest, dass Marasco „bei weitem nicht“ eine „wesentliche Ähnlichkeit“ nachweisen konnte, was der rechtliche Maßstab für eine Urheberrechtsverletzung ist. Selbst wenn Ähnlichkeiten bestünden, könne Marasco kein Urheberrecht an allgemeinen Ideen oder Themen geltend machen, so der Richter. Das Urteil beendet Marascos Klage gegen Taylor Swift Productions, aber ein separates Verfahren gegen Swift selbst ist noch anhängig.