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Frau sollte in Kur bleiben, obwohl ihr Papa starb

Quelle: KRONE.TV (Glomex)

Wegen eines Trauerfalls verließ eine 54-Jährige kurzfristig die Heilstätte. Weil sie aber nicht auf die Genehmigung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gewartet hatte, gilt die Kur nun als abgebrochen.