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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Das sollten Sie wissen

Quelle: SAT.1 Norddeutschland (Glomex)

Manche Themen schiebt man vor sich her, obwohl man sich eigentlich dringend darum kümmern sollte. Dazu gehören bei einigen zum Beispiel die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Die Patientenverfügung richtet sich direkt an Ärzt:innen und medizinisches Personal und regelt, was Patient:innen wollen oder unbedingt nicht wollen. Die Vorsorgevollmacht überträgt die Entscheidungsfähigkeit auf eine oder mehrere Personen des Vertrauens.