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Altholz im Kaminofen: Was darf verbrannt werden – und was kann bis zu 100.000 Euro kosten?

Quelle: Land & Forst (Glomex)

Alte Paletten, Zaunpfähle oder Möbelreste einfach im Kaminofen verbrennen? Das kann teuer werden. In Niedersachsen dürfen naturbelassenes Scheitholz sowie bestimmte Holzbriketts, Pellets und unbehandelte Einwegpaletten zum Heizen genutzt werden. Tabu sind unter anderem lackiertes, beschichtetes, verleimtes oder imprägniertes Holz. Auch die Holzfeuchte ist entscheidend. Wer Abfälle verbrennt, riskiert nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.