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Landwirt baut hohen Zaun - um Obstbäume und Grünland: Gericht lässt Zaun wieder abreißen

Quelle: AGRARHEUTE (Glomex)

Ein Landwirt erneuert einen Zaun um seine Obstanlage und um Weidegrundstücke. Der vorherige genehmigte Zaun ist schon sehr alt und stammt aus den 50er Jahren. Für einen Zaunneubau braucht der Landwirt jedoch eine Baugenehmigung. Für den erneuerten Zaun gilt auch kein Bestandsschutz. Allerdings hat der Landwirt den Zaun auch länger und größer gebaut als zuvor. Das Landratsamt forderte den Abriss des nicht genehmigten Zaunes. Der Landwirt geht vor Gericht.