Forstwirt baut Holzlager - mit Überdachung: Baubehörde erzwingt Abriss des Holzlagers
Quelle: AGRARHEUTE (Glomex)
Eine Forstwirtin baut auf einem Grundstück ein Holzlager. Dazu gehören eine Überdachung zum Unterstellen für verschiedene Maschinen und Geräte. Außerdem wurde ein Zaun um das Holzlager gebaut. Das Grundstück liegt im Außenbereich. Die Baubehörde stellte bei einer Baukontrolle fest, dass für das Holzlager keine Baugenehmigung eingeholt wurde. Die Forstwirtin wurde aufgefordert die baulichen Anlagen sofort zu beseitigen. Das sah die Forstwirtin nicht ein. Nun musste ein Gericht prüfen, ob alles wieder abgerissen werden muss. Und ob die Forstwirtin überhaupt eine Forstwirtin (privilegiert) ist.



