Landwirt lässt Traktor von Aushilfe fahren – Finanzamt verweigert Lohn-Pauschalierung
Quelle: AGRARHEUTE (Glomex)
Ein Landwirt beschäftigte eine Aushilfe zum Traktorfahren und zu anderen Arbeiten. Den Lohn hat er mit einem Steuersatz von 5 v.H. pauschal der Lohnsteuer unterworfen. Damit war das Finanzamt nicht einverstanden.



