Dieses 40 Jahre alte Urteil beeinflusst Nachbarschaftsstreits noch heute
Quelle: AGRARHEUTE (Glomex)
Wusstest du, dass ein Urteil von 1985 bis heute Nachbarschaftsstreitigkeiten beeinflusst? Der Bundesgerichtshof entschied damals: Wenn Äste oder Wurzeln vom Nachbargrundstück auf dein Grundstück ragen und dich stören, darfst du sie abschneiden – auch wenn der Baum oder die Hecke dabei Schaden nimmt. Voraussetzung: Du hast den Nachbarn vorher zur Beseitigung aufgefordert, und er hat nichts unternommen.



