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Forstwirt baut Brennholz-Lager im Außenbereich - Baubehörde verbietet Holzlager

Quelle: AGRARHEUTE (Glomex)

Ein Forstwirt baut ein Brennholzlager im Außenbereich. Der Forstwirt ist Pächter des ehemals landwirtschaftlich genutzten Grundstücks. Die Baubehörde verbietet den Bau des Holzlagers im Außenbereich. Aus verschiedenen Gründen. Ein Grund ist, dass das Vorhaben keinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Das heißt: Die Tätigkeit des Forstwirts wird nicht einmal als Nebenerwerb akzeptiert. Der Forstwirt baut trotzdem ein Brennholzlager. Und klagt gegen die Baubehörde. Am Ende muss ein Gericht entscheiden.