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Landwirt im Nebenerwerb - darf kein Haus bauen: Ist Nebenerbwerb keine Landwirtschaft?

Quelle: AGRARHEUTE (Glomex)

Ein Landwirt bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb. Im Nebenerwerb. Auf der Hofstelle befindet sich schon ein Wohnhaus. Das bewohnt aber der Bruder des Landwirts. Der Landwirt will deshalb auf der Hofstelle ein Betriebsleiter-Wohnhaus für sich bauen. Dafür bekommt er zunächst eine Baugenehmigung von Landratsamt. Die Gemeinde und die Baubehörde verweigern ihre Zustimmung. Dann stellt sich heraus, dass der Landwirt ganz in der Nähe der Hofstelle wohnt. Die Baugenehmigung wird aufgehoben. Die Sache kommt vor Gericht.