Fußgänger stürzt vorm Haus – bei Glatteis: Eigentümer zahlt Schaden – trotz Winterdienst
Quelle: AGRARHEUTE (Glomex)
Die Mieterin einer Eigentumswohnung war bei Glatteis auf dem Grundstück ihres Wohnhauses gestürzt. Ein von der Eigentümergemeinschaft beauftragter Hausmeisterdienst hatte nicht gestreut. Die Mieterin erlitt bei dem Sturz schwere gesundheitliche Schäden. Sie klagte gegen die Wohnungseigentümerin bzw. Vermieterin. Das Amtsgericht sprach der Mieterin einen fünfstelligen Schadensersatz zu. Das Berufungsgericht wies die ganze Klage ab, denn es sah keine Schuld bei der Eigentümerin. Nun musste der Bundesgerichtshof entscheiden, ob der Mieterin ein Schadensersatz zusteht.



