Landwirte überfahren fremdes Grundstück - mit Traktoren: Eigentümer erzwingt Fahrverbot
Quelle: AGRARHEUTE (Glomex)
Landwirte kaufen ein Grundstück. Es befindet sich im hinteren Bereich der Grundstücke der Klägerin. Zwischen den Grundstücken verläuft ein Weg, der sich auf dem Grundstück der Klägerin befindet. Die Landwirte nutzen diesen Weg auch mit schweren Maschinen und Traktoren. Sie könnten ihre Grundstücke aber wohl auch auf anderem Weg erreichen. Darüber gibt es Streit, denn die Klägerin verbietet den Landwirten die Überfahrt des Weges. Diese bestehen auf einem Notwegerecht. Doch die Gerichte entscheiden anders.



